Facebook-Seiten

Achtung: keine Rechtsberatung! Bei Fragen zu dem Thema bitte ich einen darauf spezialisierten Anwalt zu befragen!

Auf Facebook besteht die Möglichkeit, für Unternehmen, Vereine, Institutionen sogenannte Seiten zu erstellen. Hinter jeder Seite steht ein persönliches Profil. Nur wer sich bereits bei Facebook angemeldet hat, kann eine Seite erstellen. Welche Person bzw. welches Profil hinter einer Facebook-Seite steht, ist nicht ersichtlich.

Facebook-Seiten sind, anders als Facebook-Profile auch von ausserhalb von Facebook zu sehen. Das heisst, man muss nicht nicht bei Facebook angemeldet sein, um eine Facebook-Seite zu besuchen.

Dadurch sind Facebook-Seiten wie normale Webseiten zu betrachten. Das bedeutet unter anderem, dass Facebook-Seiten ein Impressum und eine Datenschutzerklärung benötigen. Es gibt Generatoren, die dabei helfen können, diese zu erstellen.

Allerdings erfasst Facebook beim Besuch einer Facebook-Seite Daten des Besuchers. Laut aktueller DSGVO muss ein Besucher gefragt werden, ob er mit der Erfassung und ggfls. Verwendung seiner Daten einverstanden ist, bevor diese erfasst werden. Dies ist bei Facebook nicht möglich.

Da für die Einhaltung der DSGVO sowohl Facebook als auch der Person, die hinter der Facebook-Seite steht, gemeinschaftlich verantwortlich sind, besteht hier die Gefahr einer Abmahnung. Schließlich hat die Person, die die Facebook-Seite betreibt, keinerlei Möglichkeit, für die Einhaltung der DSGVO zu sorgen.

Aus diesem Grund betreibe ich keine Facebook-Seite und rate meinen Kunden dringend dazu, dies ebenfalls zu unterlassen.

Als Alternative kann es unter Umständen sinnvoll sein, stattdessen eine Facebook-Gruppe zu gründen, die dann nur Facebook-Benutzern zur Verfügung steht. In einer solchen Gruppe können Themen veröffentlicht und zur Diskussion gestellt werden, allerdings sind diese dann nur für Facebook-Nutzer zu sehen. Diese haben den Nutzungsbestimmungen von Facebook bereits zugestimmt, so dass sich keine Probleme mit der DSGVO ergeben.